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Arbeitnehmer, die an der Arbeitszeitverkürzung teilgenommen haben, können jetzt ihre Hilfe anfordern

Mai 21 von 2020 - 12: 11

Das Amtsblatt der Generalitat Valenciana (DOGV) hat die Änderung des Dekrets veröffentlicht, wonach Arbeitnehmern, die die Verkürzung der Arbeitszeit (um 50% oder mehr) zur direkten Betreuung von Familienmitgliedern als direkte Folge des Gesetzes genutzt haben, direkte Hilfe gewährt wird COVID-19 mit dem Ziel, den Einkommensrückgang auszugleichen.

Die Frist zur Beantragung der Beihilfen begann am 14. Mai und endet am 8. Juni. Anträge können über jedes offizielle Register und elektronisch auf der Website von eingereicht werden Funktioniert mit elektronischem Zertifikat.

Das Ministerium für nachhaltige Wirtschaft hat über Labora diese Änderung vorgeschlagen, nachdem es sich der Anzahl potenzieller Personen bewusst war, die von der Subvention profitieren, und das Vorhandensein notwendiger und ausreichender Kredite überprüft hat, um bestimmte Anforderungen zu beseitigen, die die Gesamtzahl der möglichen Endempfänger.

Unter den Voraussetzungen, um die Beihilfe beantragen zu können, hat der Consell das Kriterium der Dauerhaftigkeit in der Situation der Arbeitszeitverkürzung gelockert und nur einen Monat lang aufrechterhalten müssen, und die Verpflichtung beseitigt, die Steuerbemessungsgrundlage von 22.000 Euro in der EU nicht zu überschreiten Einkommensteuer entsprechend 2018.

Auf diese Weise sind folgende Voraussetzungen für die Beantragung der Beihilfe erforderlich:

a) Registrierung im Allgemeinen Sozialversicherungssystem.
b) die Verkürzung der Arbeitszeit während des Alarmzustands in einem Prozentsatz von 50% oder mehr ausgenutzt haben und diese Verkürzung mindestens einen Monat lang beibehalten.
c) Sie haben ihren steuerlichen Wohnsitz in der valencianischen Gemeinschaft.

Die Höhe der Beihilfe beträgt 600 Euro, wenn die Arbeitszeitverkürzung zwischen 81% und 100% liegt; 450 Euro bei einer Ermäßigung zwischen 60% und 80% und 300 Euro bei einer Ermäßigung zwischen 50% und 60% des Tages. Insgesamt sieht Labora eine Beihilfe in Höhe von 3 Mio. EUR vor.

Labora hat die E-Mail concilia_labora@gva.es aktiviert, um alle Fragen zu dieser Hilfe zu lösen. Ebenso kann ein Video mit den relevantesten Informationen auf seinem YouTube-Kanal abgerufen werden.

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