Der valencianische Arbeits- und Ausbildungsdienst (SERVEF) erinnert daran, dass die Antragsfrist für die an Unternehmer gerichtete Beihilfeanordnung zur Beschäftigungsförderung für das Jahr 2015 am 30. Mai endet. Die in der Hilfsverfügung vorgesehene Gesamtsumme beträgt 5 Millionen Euro.
Die Nutznießer dieser Hilfe sind die Arbeitslosen, die für die Selbständigkeit und Selbständigen entscheiden, mit dem Ziel, die Schaffung und consolidadción der Selbständigkeit zu fördern. So ServerF gibt Zuschüsse, die erreichen können, wie durch die Gewährung erforderlich, um Euro für die Arbeitslosen 5.000, die diese Formel des Unternehmertums oder selbstständig wählen und sogar 6.000 Euro für Selbständige, die den ersten Mitarbeiter einstellen.
Die Frist für die Einreichung der Anträge begann am Februar 19 und Anwendungen bereits 935 Hilfe für die Einrichtung von 110 unterstützen autonome und Einstellung des ersten Arbeitnehmers gewährt.