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Der Konsell wird Arbeitnehmern, die die Verkürzung der Arbeitszeit akzeptiert haben, Hilfe von 300 bis 600 Euro gewähren

Mai 08 von 2020 - 13: 35

Das Plenum des Konsells hat das Dekret gebilligt, das die regulatorischen Grundlagen für die direkte Gewährung von Beihilfen an arbeitende Menschen festlegt, die die Verkürzung der Arbeitszeit (um 50% oder mehr) zur Betreuung von Familienmitgliedern als direkte Folge von COVID genutzt haben -19 mit dem Ziel, den Einkommensrückgang auszugleichen.

Personen mit steuerlichem Wohnsitz in der valencianischen Gemeinschaft, die während des Alarmzustands um einen Prozentsatz von 50% oder mehr an der Verkürzung der Arbeitszeit teilgenommen haben und diese mindestens einen Monat später aufrechterhalten, können von diesen Beihilfen profitieren. ab dem Eröffnungsdatum der Antragsfrist.

Die Höhe der Beihilfe beträgt 600 Euro, wenn die Arbeitszeitreduzierung zwischen 81 % und 100 % liegt; 450 Euro bei einer Ermäßigung zwischen 61 % und 80 % und 300 Euro bei einer Ermäßigung zwischen 50 % und 60 % des Tages. Gesamt, Funktioniert stellt für diese Hilfen 3 Millionen Euro bereit.

Die Frist für die Beantragung von Beihilfen beträgt 15 Arbeitstage ab Veröffentlichung dieses Dekrets im Amtsblatt der Generalitat Valenciana (DOGV). Anträge können elektronisch auf der Labora-Website mit einem elektronischen Zertifikat oder in einem offiziellen Register eingereicht werden.

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