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Der Stadtrat und der britische Vizekonsul informieren die ausländische Bevölkerung von Xàbia darüber, ob sie wählen können

01 Dezember 2022 - 16: 29

Diese Woche fand der Vortrag über das Wahlrecht für ausländische Einwohner bei den Kommunalwahlen 2023 statt. Doris Courcelles, zusammen mit der britischen Vizekonsulin, Sarah Munsterhjelm, erläuterte die Verfahren und zerstreute die Zweifel der Anwesenden. Sie erinnerten auch daran, dass alle Informationen in verfügbar sind das Web.

Besonderes Augenmerk wird in diesem Jahr auf die Veränderungen gelegt, die sich für die britische Community nach dem Inkrafttreten des Brexits ergeben haben. Die Briten können wählen, wenn sie vier Voraussetzungen erfüllen: Aufenthaltserlaubnis für Spanien, rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Spanien für (mindestens) die drei Jahre vor ihrem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis; die im Gemeinderegister und in der Wählerzählung der ansässigen Ausländer eingetragen sind.

Denken Sie bei Einwohnern aus Ländern der Europäischen Union daran, dass sie registriert sein und ihre Bereitschaft zur Stimmabgabe zum Ausdruck bringen müssen. Diese Verfahren können per angefordert werden Internet oder persönlich im Resident Service Office (Av Amanecer 2) zwischen dem 1. Dezember und dem 15. Januar.
In Bezug auf Nicht-EU-Bürger haben diejenigen, die in Bolivien, Kap Verde, Kolumbien, Korea, Chile, Ecuador, Island, Paraguay, Peru, Trinidad und Tobag und Neuseeland geboren wurden, ein internationales Abkommen zur Stimmabgabe, sofern sie seit in Spanien leben mindestens 5 Jahre. Bürger aus Norwegen können auch wählen, wenn sie seit drei Jahren in der Gemeinde wohnen.

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