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Creama informiert über die Hilfe von Generalitat zur Finanzierung der Fixkosten für Selbstständige

26 März 2019 - 12: 55

creama informiert über die Beihilfe zur Finanzierung der Fixkosten für die Aufnahme in das vom Ministerium veröffentlichte Sonderprogramm für Selbständige oder Selbständige der Sozialversicherung. Die Personen, die von dieser Subvention profitieren können, müssen im Sonderprogramm für selbständige oder selbständige Sozialversicherungsarbeiter (RETA) registriert sein, 19 Jahre alt sein und innerhalb des Kalenderjahres der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen die Bestimmungen einhalten eine Mindestbeitragsdauer von drei Jahren und höchstens fünf ununterbrochene Jahre.

Ebenso müssen die Begünstigten ihre wirtschaftliche Tätigkeit auf gewohnheitsmäßige, persönliche und direkte Weise in der Valencianischen Gemeinschaft lukrativ ausbauen und dürfen am Tag der Veröffentlichung des Aufrufs in der DOGV nicht mehr als neun Arbeitnehmer von Dritten einstellen die Tätigkeit mindestens ein Jahr nach Antragstellung der Beihilfe.

Die Höhe der Beihilfe liegt zwischen 2700 € und 2850 €. Die Frist für die Einreichung der Anträge läuft bis zum 3-Tag im April von 2019. Weitere Informationen erhalten Sie über das Netzwerk lokaler Entwicklungsagenturen (ADL) von Benissa, Calp, Dénia, Gata de Gorgos, Pedreguer, Pego, Teulada-Moraira und Xàbia.

Nicht Begünstigte der Beihilfe

Von Creama berichten sie unbeschadet der Ausschlüsse, die in Artikel 3 von den regulatorischen Grundlagen enthalten sind, was nicht der Fall ist
Die Personen, bei denen einer der folgenden Umstände Begünstigte sein kann, können Begünstigte sein:

- in den letzten vier Jahren vor Einreichung des Antrags eine endgültige Entscheidung über den Widerruf oder gegebenenfalls die Rückerstattung von Zuschüssen zur Förderung der selbständigen Beschäftigung, die aus der Subventionierung von Sozialversicherungsbeiträgen bestand, getroffen wurde .

- Autonome Arbeitnehmer, deren Nettoeinkommen aus Wirtschaftstätigkeiten, das im Jahr vor der Aufforderung erzielt wurde und mit einer Erklärung zur Einkommensteuer oder einem negativen Finanzierungszertifikat versehen ist, aus der hervorgeht, dass sie nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, das Dreifache überschreiten die Höhe der Mindestbeitragsbasis der autonomen Arbeitnehmer.

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