Urbanism

Außerordentliches Plenum zur Genehmigung der öffentlichen Ausstellung der in der vorläufigen Fassung des Generalplans eingeführten Änderungen

Januar 09 von 2019 - 17: 26

Die Stadt Xàbia wird am Dienstag - 15 im Januar - eine außerordentliche Plenarsitzung abhalten, um die Öffentlichkeit über die in der EU eingeführten Änderungen zu informieren Vorläufige Version des allgemeinen Strukturplans (VP_PGE) nach der Öffentlichkeitsbeteiligungsphase

Wie die Stadträtin für Stadtplanung, Isabel Bolufer, erklärte, wurden in diesem Zeitraum die Berichte der Sektorbehörden einbezogen, und die städtischen Abteilungen und die Redaktion haben die erhobenen Vorwürfe untersucht und darauf reagiert und einige Änderungen vorgeschlagen, die den Anforderungen der Bürger entsprechen.

Nun muss der Stadtrat eine neue Frist für die öffentliche Anhörung der genannten Änderungen einleiten, in der interessierte Parteien Vorwürfe in Bezug auf die Änderungen an dem vorherigen Vorschlag vorbringen können.

Diese Zeit der öffentlichen Exposition wird von 20 Tage sobald es im veröffentlicht ist Offizieller Diari der Generalitat (DOGV) und -sowie bereits in 2017 gemacht - zusätzlich zu den Dokumenten in den Büros des Stadtrats (eine Ausstellung wird in der Casa de Cultura möglich sein) oder auf der städtischen Website werden sie mit einer Informationskampagne und erläuternden Treffen in beiden Seiten begleitet das historische Zentrum wie in Duanes und El Arenal, wodurch die Berufung auf Transparenz und Bürgerbeteiligung erhalten bleibt.

Nach Abschluss dieses Verfahrens wird der Vorschlag für einen allgemeinen Strukturplan im Plenum zur Überweisung an das Umweltgremium der Generalitat Valenciana verabschiedet, so dass er aus Umweltgründen durch die in der DOGV veröffentlichte Umwelt- und Territorialstrategieerklärung endgültig validiert werden kann.

Denken Sie daran, dass der Allgemeine Strukturplan (SMP) das Dokument ist, das bestimmt, wie unser Gemeindegebiet genutzt und besetzt werden kann. wo und wie können wir bauen oder bauen; Welche Räume sind umwelt- und landschaftsschutzwürdig, welche Infrastrukturen bestehen für das Gebiet, die Frei- und Erholungsräume, die Ausrüstung und die entsprechenden Bestimmungen.

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