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Xàbia erklärt sich bereit, mehr Einrichtungen für die Zahlung von Wasserrechnungen bereitzustellen

01 Juni 2020 - 17: 38

Die kommunale Wassergesellschaft, Amjasahat heute in seinem Verwaltungsrat die Formeln zur Unterstützung seiner Abonnenten im Kontext der COVID-19-Krise gebilligt. Neben dem bereits angekündigten außerordentlichen Hilfsplan mit
Ermäßigungen auf Dienstleistungs-, Wasser- und Abwasserkontingente für schutzbedürftige Familien und Gruppen (arbeitslos, von einem ERTE oder einer Einstellung der Tätigkeit betroffen oder mit reduzierter Arbeitszeit aus Gründen der Pflege), für die sie 1 Million Euro reserviert haben, Es ist auch eine allgemeine Beihilfe geplant, die für alle Abonnenten unabhängig von ihrer finanziellen Situation gilt: ein Moratorium bis zum 31. Dezember für die freiwillige Frist für die Zahlung von Rechnungen im März-April und Mai-Juni.

Amjasa hat seine Abrechnung seit der Erklärung des Alarmzustands gelähmt. Um die Anhäufung von Rechnungen für den Verbrauch zu vermeiden, schlägt Amjasa die Verschiebung von Quittungen vor, die an die Bedürfnisse jedes Teilnehmers angepasst sind. Insbesondere die Einnahmen, die den Monaten April, Mai und Juni entsprechen, sind jederzeit bis zum Jahresende zulässig. Oder verteilen Sie die Schulden auf die nächsten 9 zweimonatlichen Raten.

Darüber hinaus verlängert Amjasa bei allen Quittungen, die in den Monaten des Alarmzustands ausgestellt wurden, dh in den Monaten März, April, Mai und Juni, die freiwillige Zahlungsfrist bis zum 30, so dass Sofern diese Quittungen in diesem Zeitraum ausgezahlt werden, entstehen keine Verzugszinsen.

Ebenso können diejenigen, die es vorziehen, den regelmäßigen Zahlungsrhythmus auch während des Alarmzustands beizubehalten, das Unternehmen auffordern, diese in Rechnung zu stellen.

Außerordentliche Beihilfen (Ratenkürzungen) werden über das abgewickelt Sozialdienstleistungen und sie werden mit den gleichen Anforderungen wie die anderen kommunalen Beihilfen geregelt. Sie können innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Provinz und bei Familien und gefährdeten Gruppen, die eine solche Situation erkannt haben und Empfänger von Sozialhilfe sind, beantragt werden Rathaus de
Xàbia endet die Amtszeit am 30. Oktober 2020.

Für weitere Informationen können sich Interessenten während der Bürozeiten (von 96 bis 579 Uhr) oder per E-Mail an amjasa@amjasa.com telefonisch an das Unternehmen wenden (01 62 9 14)

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