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Bis zum 18 im März können Bürger ihre Zensusdaten überprüfen und Ansprüche einreichen

11 März 2019 - 23: 59

Die Stadträte und die Provinzdelegationen des Zentralen Wahlbüros zeigen ab diesem Montag 11-Tag und bis nächsten Montag 18-Tag im März die Wahllisten ihrer jeweiligen Gemeinden und Abgrenzungen an, so dass die Bürger die Daten abfragen und abstimmen können die 28-Wahlen im April. Personen, die im Ausland leben, können ihre Registrierungsdaten zu denselben Terminen bei den Konsulaten überprüfen.

Die Konsultation, wie sie in Artikel 39.2 des Organges des Allgemeinen Wahlregimes (LOREG) niedergelegt ist, kann auf rechnerischem Wege nach Identifizierung der interessierten Partei oder mittels öffentlicher Bekanntgabe der Wahllisten durchgeführt werden, wenn sie nicht gezählt wird mit ausreichend Computermitteln dafür.

Im elektronischen Büro des Nationalen Instituts für Statistik (INE) ist auch ein Dienst verfügbar, der die Registrierungsdaten der Wahlzählung und den Wahlort und die Adresse des Wahlorts abfragt, wobei die Identität vorher mit einem elektronischen Zertifikat bestätigt wird.

Ansprüche

Innerhalb der am Montag, 18. März, endenden Belastungsfrist kann jeder Bürger, der Fehler in seinen persönlichen Daten, Adressänderungen im selben Wahlkreis oder Nichtaufnahme in irgendeinen Abschnitt der Volkszählung festgestellt hat, direkt vor der Volkszählung eine Beschwerde einreichen Landesdelegation des entsprechenden Wahlamtes oder durch dessen Rathaus oder Konsulat.

Die Provinzialdelegation des Wahlbüros wird innerhalb von drei Tagen die eingereichten Forderungen klären und die entsprechenden Berichtigungen anordnen, die auf der März-22 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen.

Auf der anderen Seite wird 18 auch von diesem Montag bis zum März die Forderungen derjenigen erfüllen, die sich gegen die Aufnahme in die Kopien der Wahlzählung aussprechen, die den Vertretern der Kandidaten zur Postwerbung von Wahlpropaganda zur Verfügung gestellt werden. Das Verfahren zur Durchführung dieses Verfahrens kann über das Internet von der elektronischen Zentrale des INE aus durchgeführt werden.

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