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Hilfe für das Nachtleben: Wer kann davon profitieren und wie viel kostet die Hilfe?

Februar 20 von 2021 - 07: 58

Wie vom Präsidenten Ximo Puig angekündigt, hat der Konsell auf seiner Plenarsitzung gestern Freitag ein Gesetzesdekret über außerordentliche Maßnahmen verabschiedet, das sich an natürliche oder juristische Personen richtet, die Einrichtungen des öffentlichen Nachtlebens in der valencianischen Gemeinschaft ausbeuten.

Darüber hinaus hat das Plenum ein Dekret zur Genehmigung der Regulierungsgrundlagen und zur direkten Gewährung von Beihilfen für Einrichtungen des öffentlichen Nachtlebens in der valencianischen Gemeinschaft verabschiedet, die mit 8 Millionen Euro ausgestattet sind.

Diese Linie der direkten Hilfe zielt darauf ab, die Generalitat zu kompensieren, und die mit dem Nachtleben verbundenen negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft und Beschäftigung haben nach Möglichkeit die erzwungene Einstellung der Tätigkeit öffentlicher Einrichtungen für Nachtunterhaltung zur Folge.

Die durch dieses Dekret formulierte direkte Hilfe wird die Personen und Organisationen als Nutznießer haben, die die wirtschaftliche Ausbeutung der nachstehend aufgeführten Einrichtungen des öffentlichen Nachtlebens betreiben: Kneipe, Sängercafé, Konzertcafé, Theatercafé, Diskotheken, Musikhallen, Tanz- und Partyräume .

Der Erhalt dieser Beihilfe ist mit anderen Subventionen, Beihilfen, Einkünften oder Ressourcen von Verwaltungen oder nationalen öffentlichen oder privaten Einrichtungen, der Europäischen Union oder internationalen Organisationen vereinbar und wird zu demselben in diesem Dekret vorgesehenen Zweck gewährt.

Begünstigte der Beihilfe

Personen oder juristische Personen, die die folgenden Bedingungen erfüllen, können Begünstigte sein:

1. Seien Sie natürliche oder juristische Personen, die öffentliche Einrichtungen des Nachtlebens betreiben. Unter einem Betreiber ist einer zu verstehen, der in der öffentlichen Einrichtung, die der Subvention unterliegt, an der wirtschaftlichen Nutzung des Nachtlebens beteiligt ist und der Eigentümer der Eröffnungs- und Aktivitätslizenz oder, falls dies nicht der Fall ist, der Eigentümer, der Mieter ist . oder rechtliches Eigentum daran durch einen gültigen Titel im Gesetz halten.

2. Ausbeuter einer der folgenden Arten von Einrichtungen des öffentlichen Nachtlebens zu sein:

· Prämientypologie A): Pub, Cafésänger, Cafékonzert oder Cafétheater

· Prämientypologie B): Discos, Tanzlokale oder Partyräume

3. Nachweisen, dass der Status des Betreibers der subventionierten Tätigkeit zum 17. August 2020 bestand und zum Zeitpunkt der Vorlage des Beihilfeantrags beibehalten wird.

Höhe und Verteilung der Beihilfe

Der weltweite Höchstbetrag der durch das Dekret zu gewährenden Beihilfe beträgt 8.000.000 Euro.

a) Die für Typ A (Pub, Cafésänger, Cafékonzert oder Cafétheater) geleistete Beihilfe beträgt 7000 Euro.

Für diese Zuschüsse wird ein globaler Höchstbetrag von 3.725.000 Euro bereitgestellt.

b) Für Begünstigte des Typs B (Diskotheken, Tanzlokale oder Partyräume): 28.500 Euro.

Für diese Zuschüsse wird ein globaler Höchstbetrag von 4.275.000 Euro bereitgestellt.

c) Falls das Budgetguthaben, das zur Teilnahme an den Anträgen eines oder mehrerer Begünstigter gemäß den Typologien A) oder B) bestimmt ist, nicht ausgeschöpft ist, kann der Überschuss verwendet werden, um den dieser Typologie zugewiesenen globalen Gesamtbetrag für zu erhöhen Die anfängliche Schätzung reicht nicht aus, um die Anforderungen zu erfüllen, die einen günstigen Bericht haben, aber von einer größeren Mittelzuweisung abhängig sind.

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